Tierschutzverein Lilienthal, Worpswede und Grasberg e.V.


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Archiv 2008

Tierschutz aktuell > Archiv

Hier findenSie unsere Archivbeiträge aus dem Jahr 2008:


  • Noch mehr Sachkompetenz für Tierpflege in unserem Verein
  • Kastrationspflicht für Katzen in Paderborn
  • Haarsträubendes Urteil: Tierliebe befreit nicht von der Hundesteuer
  • Katzenfutter im Test
  • Unsere Info-Stände - in Lilienthal, in Worpswede und immer wieder anderswo
  • Der letzte Weg…….wenn unsere Tiere sterben
  • Obhut für Fundkatzen - die Rechtslage
  • Reisen mit Hund und Katze
  • Wenn im Herbst ein Igel über den Weg läuft- was tun?




Noch mehr Sachkompetenz für Tierpflege in unserem Verein


Fünf Tage lang waren unsere 1. Vorsitzende Marion Weigel und unsere Schriftführerin Renate von Golowatscheff in Kappeln an der Schlei.

Was auf ersten Blick wie ein Erholungsaufenthalt aussehen könnte, war in Wirklichkeit harte Arbeit: Ungeachtet starker beruflicher Belastung bzw.

Pensionsalter beteiligten sich die beiden Vorstandsmitglieder an einem Blockseminar im Tier-, Natur- und Jugendzentrum Weidefeld des Deutschen Tierschutzbundes e.V. Ihr Ziel: Erwerb des Sachkundenachweises für Tierheimpflege, wie er nach § 11 des Tierschutzgesetzes vorgeschrieben ist. Sinnvoll genug, wenn man bedenkt, daß der im Februar neugewählte Vereinsvorstand beschlossen hatte, mit der ihm satzungsgemäß zufallenden Verantwortung im vereinseigenen Katzenhaus auch die Leitung selbst zu übernehmen und Vereinstierarzt Dr. Drees die medizinische Verantwortung zu überlassen.

Beide haben nun also "den Schein", wie Insider den Sachkundeausweis zu nennen pflegen, und beide sind nach Recht und Gesetz nun befugt, ein Tierheim zu leiten. Viel wichtiger aber ist die verbriefte Sachkompetenz, die mit dem "Schein" verbunden ist - zumal in einem Land, in dem derlei "Augenhöhe" vielen wesentlich erscheint. Beide Damen - da darf man wohl sicher sein - werden damit umgehen und sie mit Augenmaß verbinden können. Gratulation!





Kastrationspflicht für Katzen in Paderborn


Freilaufende Katzen müssen in Paderborn ab sofort kastriert werden. Das berichten das Regionalstudio Bielefeld des WDR und „Der Westen“ unter Berufung auf einen einstimmigen Ratsbeschluß der Stadt Paderborn. Damit soll verhindert werden, dass sich die Tiere unkontrolliert vermehren. Paderborn ist mit dieser Maßnahme Vorreiter in Deutschland.
Gleichzeitig hat Paderborn als erste Stadt bundesweit auch eine Pflicht zur Kennzeichnung von freilaufenden Katzen mittels Tätowierung oder Mikrochip eingeführt.
Aber auch Personen, die verwilderte oder streunende Katzen füttern, müssen künftig mit einem Bußgeld rechnen. Auf Antrag gibt es Ausnahmen nur für Züchter oder Landwirte.
Amtstierarzt Dr. Ralf Lang begründet die Maßnahme gegenüber der Presse: „Es kann nicht angehen, dass immer mehr Katzenelend produziert wird und der Nachwuchs auf Kosten der Steuerzahler dann ins Tierheim gebracht wird.” Der örtliche Tierschutzverein klagt denn auch bereits über volle Tierheime.


Falls Sie mehr wissen möchten: www.animal-health-online.de (bitte klicken)
(c) Copyright und Quelle: Dr. M. Stein, Am Kiebitzberg 10, 27404 Gyhum E-Mail: manfred.stein@t-online.de





Haarsträubendes Urteil: Tierliebe befreit nicht von der Hundesteuer


Auch wer einen Hund nur vorübergehend bei sich aufnimmt, muss Hundesteuer zahlen. Eine Tierschützerin, die aus Tierliebe Hunde für längere Zeit bei sich aufnimmt, bis diese weitervermittelt werden können, ist rechtlich Halterin und damit hundesteuerpflichtig, auch wenn die Hunde formal im Eigentum eines Tierschutzvereins stehen. Dies hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 26.05.2008 entschieden und damit die Berufung einer Tierschützerin aus Göppingen gegen ein klagabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen.

Die Klägerin ist Mitglied eines gemeinnützigen Tierschutzvereins, der sich insbesondere für Hunde einsetzt, aber nicht über ein eigenes Tierheim verfügt. Im Jahr 2000 nahm sie zwei herrenlose Hunde („Blümchen“ und „Ela“) bei sich in der Wohnung auf und schloß hierüber mit ihrem Tierschutzverein einen Pflegevertrag. Danach sollte der Tierschutzverein Eigentümer der Hunde sein und die Hunde weitervermitteln. Die Klägerin sollte die Hunde versichern und für Schäden haften. Die Stadt Göppingen zog die Klägerin für die Jahre 2000 bis 2004 zu Hundesteuer in Höhe ca. 1.200,- € heran. Hiergegen wehrte sie sich und machte geltend, nicht sie sondern der - von der Hundesteuer befreite - Tierschutzverein sei Halter der beiden Hunde, da er die Kosten trage. Andere Vereinsmitglieder und spendenwillige Dritte würden ihr die Kosten für die tägliche Nahrung und Tierpflege einschließlich Tierarztkosten erstatten. Widerspruch und Klage der Tierschützerin gegen den Gebührenbescheid blieben jedoch erfolglos. Auch der Verwaltungsgerichtshof folgte ihrer Argumentation nicht.

Für den steuerrechtlichen Halterbegriff sei die formale Eigentümerstellung nicht entscheidend, urteilte der VGH. Bei der Hundesteuer, einer traditionellen Aufwandsteuer, komme es vielmehr darauf an, wer die finanziellen Mittel für die Hunde aufwende. Dies sei die Klägerin, weil sie „Blümchen“ und „Ela“ in ihren Haushalt aufgenommen habe und nach dem Pflegevertrag diejenige sei, die für Schäden hafte und die beiden Tiere versichern müsse. Die freiwilligen Spenden, die sie von anderen Vereinsmitgliedern und spendenwilligen Dritten für Nahrung und Pflege erhalte, schlössen es nicht aus, dass sie auf einem Teil der Kosten sitzen bleibe. Dass sie dieses Kostenrisiko trage, sei Ausdruck ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die der Satzungsgeber mit der Hundesteuer „abschöpfen“ wolle.

Die Hundesteuer entfalle auch nicht deshalb, weil die Klägerin die Tiere nur aus Tierliebe aufgenommen habe, um sie vor Verwahrlosung und Tod zu retten, so der VGH weiter. Aus welchen Beweggründen heraus sie die finanziellen Mittel für die Hunde aufwende, sei für die Erhebung der Aufwandsteuer unbeachtlich. Auch könnten die von ihr aufgewendeten Kosten nicht als „Sachspende“ an den Verein angesehen werden, da die Tiere nicht dem Verein, sondern ihrem Haushalt zugeordnet seien. Die Steuerpflicht entfalle schließlich auch nicht aufgrund der Behauptung der Klägerin, sie habe mit der Aufnahme der herrenlosen Tiere eine Aufgabe der Stadt übernommen, die dafür sorgen müsse, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht durch herrenlos herumstreunende Hunde gefährdet werde. Allein die Stadt entscheide, wie sie einer solchen Gefahr vorbeugen wolle; die Klägerin könne ihr nicht ein bestimmtes Vorgehen aufdrängen. Ein Eilfall habe nicht bestanden, weil weder „Blümchen“ noch „Ela“ tatsächlich herumgestreunt seien. Auch sei nicht ersichtlich, dass die Stadt nicht in der Lage wäre, bei einer konkreten Gefahr zu reagieren und herumstreunende Hunde etwa im Tierheim unterzubringen.


Das Urteil vom 26.05.2008 (Az.: 2 S 1025/06) ist rechtskräftig. Falls Sie mehr wissen möchten:
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(c) Copyright und Quelle: Dr. M. Stein, Am Kiebitzberg 10, 27404 Gyhum E-Mail: manfred.stein@t-online.
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Katzenfutter im Test


Einen Test von Katzenfutter sollte man sich nicht wie eine Weinprobe vorstellen: Da sitzen nicht etwa etliche weise Männer und Frauen in weißen Kitteln an Tischen, die reichhaltig mit diversen Sorten Katzenfutter gedeckt sind, und probieren nacheinander den Geschmack von Whiskas, Kitekat, Brekkies, Trill und wie sie alle heißen. Sie lassen nicht die diversen Futtersorten buchstäblich auf der Zunge zergehen um dann vom eigenen Geschmackseindruck auf die Vierbeiner zu schließen. Den Testern von "Stiftung Warentest" ging es vielmehr darum, fachkundig die Inhaltsstoffe und deren Anteil am jeweiligen Katzenfutter zu beurteilen und daraus - zum Beispiel - abzuleiten, wie bekömmlich das Futter für den tierischen Verbraucher ist - bekömmlich vor allem für seine Gesundheit und sein Wohlbefinden, aber auch für sein Normalgewicht.

"Stiftung Warentest" hat in Heft 9/2008 von "Test" insgesamt 39 Futtersorten - davon elf Trockenfutter - analysiert und davon drei für "Mangelhaft" befunden - alle drei sind Feuchtfuttersorten. Vier Feuchtfutter wurden andererseits mit "Sehr gut" und zwei mit "Gut" beurteilt, von den elf getesteten Trockenfuttersorten erhielten immerhin sieben ein "sehr gut" als Qualitätsurteil.

Es lohnt ganz gewiß, den Testbericht im Detail zu lesen. Gelegenheit dazu bietet das Septemberheft der Zeitschrift "Test" oder auch die Website der Stiftung Warentest. Bitte kopieren Sie für einen näheren Überblick - stellvertretend für Ihre Katze - durch einen Rechtsklick mit der Maus die Adresse:

www.test.de/themen/haus-garten


in die Adresszeile Ihres Internet-Browsers, weil ein direkter Link bedauerlicherweise nicht korrekt funktioniert.

ACHTUNG:
Die Detailergebnisse des Katzenfuttertests sind dort gebührenpflichtig ( € 2.- ) . Sie wurden - außer in "Test" 9/2008 - bereits in der Tagespresse veröffentlicht (beispielsweise im Wümme/Hamme-Report vom 8.10.2008)











Unsere Info-Stände - in Lilienthal, in Worpswede und immer wieder anderswo


Da waren wir also während des ganzen letzten Jahres wieder, zuletzt auf dem Lilienthaler Weihnachtsmarkt und vorher schon am verkaufsoffenen Sonntag in Lilienthal genau so wie am zweiten August-Sonntag mit unserem Info-Stand auf der open air galeria in Worpswede, und demnächst sind wir auch wieder anderswo. Der Ablauf ist immer wieder recht ähnlich, und auch in Zukunft wird es wohl nicht anders sein: Der Info-Stand wird aufgebaut -von ehrenamtlichen Helfern aus dem Tierschutzverein - versteht sich - an interessierten Besuchern fehlt es nicht - natürlich ist die Zahl auch ein wenig wetterabhängig, doch damit stehen wir dort nicht allein. Unser selbstgebackener, von Mitgliedern gestifteter Kuchen, Kaffee und anderes sind immer wieder eine Attraktion, interessante Gespräche werden geführt, Informationen über den Verein und seine Arbeit ausgetauscht und Gäste begrüßt. Daß viel von den Tieren die Rede ist, von Fundtieren, meist, aber nicht ausschließlich von Katzen, die wir an neue Besitzer vermitteln wollen, versteht sich von selbst, und auch die eine oder andere Patenschaft für ein Tier, das schon recht lange in unserer Obhut ist, kann abgeschlossen werden. Wobei es meist recht unbegreiflich ist, weshalb gerade ein bestimmtes Tier es besonders schwer hat, ein liebevolles neues Zuhause zu finden.






Weshalb aber der Info-Stand auf all den sonntäglichen Verkaufsveranstaltungen? Wofür die Mühe aller Vorbereitungen und der Arbeit während der Veranstaltung, die Ehrenamtliche in ihrer oft knapp genug bemessenen Freizeit auf sich nehmen? Klar ist: Um eine Wohltätigkeitsveranstaltung handelt es sich nicht. Natürlich will der Verein mit dem Erlös Geld verdienen. Denn die Mitgliedsbeiträge - derzeit im Jahr € 20.- - decken kaum mehr als einen Bruchteil der Kosten, die dem Verein Jahr für Jahr entstehen: für die Betreuung der Tiere, für den Unterhalt des Katzenhauses im Lilienthaler Gewerbegebiet, an Tierarztkosten, um nur einige markante Beispiele zu nennen. Da ist unser Verein - und wohl alle anderen Tierschutzvereine gleichermaßen - dringend darauf angewiesen, immer wieder zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen, auch um Zuschüsse aus öffentlichen Kassen bemüht zu sein - mit vollem Recht übrigens, weil die Gemeinden für Fundtiere von Gesetzes wegen verantwortlich sind, und viele Vereine ihnen diese Aufgabe vertraglich abnehmen - so wie wir es auch tun. Und weil auch dann die verfügbaren Mittel noch knapp genug bleiben, werben wir immer wieder um Spenden, auch an unseren Infoständen und auch bei Ihnen. Damit wir auch in Zukunft denen helfen können, die wir in unserer Obhut haben und die oft genug mit Menschen schlimme Erfahrungen machen mußten. Stellvertretend für alle, die wir aktuell betreuen, die schon bei uns waren und diAuf Wiedersehen an unseren Info-Ständen auch im Jahr 2009!e künftig noch bei uns Zuflucht finden müssen, stellen wir Ihnen hier einige Tiere vor. Und wenn Sie uns auch in Zukunft helfen möchten:







Auf Wiedersehen an unseren Info-Ständen auch im Jahr 2009!



Der letzte Weg…….wenn unsere Tiere sterben

Lange Jahre begleiten sie uns, bereichern unser Leben, unsere treuen Tiere, die in den Augen vieler mehr sind als „nur ein Tier“. Sie sind Lebensgefährten, vollwertige Familienmitglieder, unsere Freunde. Doch in der Regel begleiten sie uns nur ein Stück weit, da ihre Lebensspanne naturgemäß kürzer  ist. Irgendwann heißt es daher Abschied zu nehmen. Oftmals stehen dann ihre Menschen vor dem Problem, wohin mit ihren körperlichen Hüllen, denn sie erschreckt der Gedanke,  sie einfach in eine Tierverwertungsanlage zu geben. Es gibt inzwischen zahlreiche Tierbestatter, die es ermöglichen,  den letzten Weg in Würde zu gestalten.

Nach dem schmerzlichen Verlust unseres Gefährten stehen wir auch vor einem Abgrund, bedeutete uns doch unser Tier so viel. Das Thema Sterben wird in unserer heutigen Gesellschaft ohnehin häufig zum Tabu-Thema. Beim Tod unserer Tiere fühlen wir uns noch mehr unverstanden und mit unserer tiefen Trauer allein. Wie ist damit umzugehen?
Diese Fragen beantworteten in einer Info-Veranstaltung unseres Tierschutzvereins Jürgen Speer, Tierbestatter und Inhaber des "Tierfrieden-OHZ" und Dipl.-Sozialpädagogin Ingrid Warsönke,  die Trauerbegleitung für Menschen anbietet, die um ihr Tier trauern. Jürgen Speer erläuterte ausführlich die Möglichkeiten, den letzten Tag des Tieres in Würde zu gestalten. Er klärte auf über die für die meisten Tierhalter schlechte Lösung der Tierkörperbeseitigungsanstalten und zeigte Wege, wie Verbrennung oder Bestattung auf einem Tierfriedhof den Abschied von unseren langjährigen Partner in erstrebenswerter Form ermöglichen. Seine  Serviceleistungen reichen von der Abholung des Haustieres bis zur Kremierung und Rückführung der Asche, alles Vorgänge also, die oftmals im emotionalen Zustand des Halters beim Tod seines Tieres eine Belastung darstellen.
Ingrid Warsönke gibt wiederum Hilfestellung den Menschen, die um ihr Tier trauern und sich dabei oft genug von ihrer Umgebung nicht verstanden sehen. Verständnisvoll nimmt sie sich ihrer an und versucht bei der Trauerarbeit zur Seite zu stehen. Darüber hinaus bietet sie aber auch Hilfe bei einer Sterbebegleitung des Tieres, das auf seinem letzten Weg ist. Sehr einleuchtend stellte sie dar, dass oftmals die Euthanasie gewählt wird, weil der Mensch es nicht mehr aushält, dem natürlichen Sterben des Tieres beizuwohnen. Sie stellte die Phasen des Sterbeprozesses dar, erzählte von der Sterbebegleitung ihres Katers und zeigte Möglichkeiten auf, gemeinsam und im Einklang mit dem Tier diesen letzten Weg zu gehen.
Alles in allem ein informativer Abend, der nachdenklich gestimmt und vielleicht dem einen oder anderen Hilfestellung bieten konnte - vielleicht auch im Sinne seines Tieres.








Obhut für Fundkatzen - die Rechtslage

Immer wieder bekommen es Tierschützer zu hören, wenn sie sich um Katzen in ungünstigen Verhältnissen kümmern wollen. Die Katzen, so behaupten zeitweilige Betreuer, würden von ihnen nur aus Mitleid gefüttert, sie gehörten ihnen aber gar nicht. Viele Zeitgenossen wissen aber gar nicht, daß mit der Fütterung und Betreuung fremder Katzen wichtige rechtliche Pflichten, in bestimmten Fällen allerdings auch Rechte verbunden sind. Viele wichtige Hinweise dazu fanden wir auf der Internet-Website im Cuxhavener Informationsportal für Katzenfreunde.

 www. cuxkatzen.de/html/fundtiere.html


Ein Mausklick auf den Link führt sie dorthin und zu wichtigen Informationen für Sie und andere.





Reisen mit Hund und Katze
Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union

Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurde ab 1. Oktober 2004 vereinheitlicht. Wer mit seinem Hund / seiner Katze von Deutschland in sein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:

• Gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre)

• Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung ( Tätowierung ist anerkannt bis 2012)

• Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.

Darüber hinaus zu beachtende Hinweise und zusätzlich spezielle Länderregelungen:

Dänemark:
Die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten.

Finnland
Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurmbehandlung (Echinococcus), längstens 30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im Heimtierausweis zu bestätigen)

Frankreich:
Die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten. Schutz- und Wachhunde (frz. Kategorie 2 Hunde) dürfen nur mit Maulkorb einreisen und müssen an der Leine geführt werden.

Großbritannien/Irland/Malta:
Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; die Kennzeichnung darf ausschließlich mit Mikrochip erfolgen (Tätowierung wird nicht akzeptiert); Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen!

Italien:
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.

Niederlande:
Bisher war die Einreise mit Pitbullterriern und deren Kreuzungen in den Niederlanden verboten. Sie konnten beschlagnahmt und nach einem Gerichtsbeschluss getötet werden. Seit dem 30. Mai 2008 ist dieses Verbot aufgehoben: Nach vielfachem Protest gegen diese Tötung unschuldiger Tiere werden die zu diesem Zeitpunkt beschlagnahmten Tiere an ihre Besitzer zurückgegeben.

Österreich:
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.

Portugal:
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. In Bussen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.

Schweden:

Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung; Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mindestens einem halben Jahr rechnen!

Tschechien:
Eine Leine und ein Maulkorb ist mitzuführen. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Leinen- und Maulkorbzwang.

Ungarn:
Die Einreise mit so genannten Kampfhunderassen und deren Kreuzungen ist verboten. Auf öffentlichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich Maulkorbpflicht.










Wenn im Herbst ein Igel über den Weg läuft- was tun?


Viele Jahre lang galt: Wer im Spätherbst einen herumlaufenden kleinen Igel sieht, sollte ihn mitnehmen und zu Hause über den Winter bringen. Doch diese Fürsorge sei nicht mehr als artgerecht zu bezeichnen, betont Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V.: „Igel sind viel robuster, als man gemeinhin denkt. Nur wenn das Tier erkennbar krank oder unterernährt ist, benötigt es menschliche Hilfe.“

Im Herbst sind noch viele kleine Igel unterwegs, um sich für den Winter ein Fettpolster anzufressen. Liegen die Außentemperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt, gelingt ihnen dies auch. „Allerdings muss ein Igel wenigstens 600 Gramm wiegen, bevor er sich ohne die Gefahr des Verhungerns ins Winterquartier verabschieden kann“, erklärt McCreight. „Solange draußen noch Insekten oder Würmer zu entdecken sind, ist die Speisekarte gut gefüllt. Dann sollte man den Igel seiner Wege ziehen lassen.“

Macht das Stacheltier jedoch einen eher jämmerlichen Eindruck, ist es auffallend dünn und apathisch, sei erste Hilfe nötig: „Zum Füttern eignet sich am besten handwarmes Dosenfutter für Katzen, vermischt mit Haferflocken und ungewürztem Rührei“, empfiehlt der TASSO-Chef. Zum Trinken sollte frisches Wasser angeboten werden, auf keinen Fall aber Milch: „Daran können Igel zu Grunde gehen“, warnt McCreight. Für die weitere Versorgung kann sich der Finder an eine Igel-Station wenden, die dem Tier einen artgerechten Winterschlaf ermöglicht. „Einen Igel zu Hause überwintern zu lassen, erfordert viel Sachverstand und Einfühlungsvermögen“, so McCreight. „Deshalb sollte man sich vorher informieren, beispielsweise beim Verein ‚Pro Igel‘, in dem sich Wissenschaftler, Tierärzte, Sachbuchautoren und Vorsitzende deutscher Igelschutzvereine zusammengeschlossen haben.“ Die Web-Adresse des Vereins lautet www.pro-igel.de







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