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Die Ausstellung einer Spendenbescheinigung erfolgt grundsätzlich durch unseren Rechnungsführer.
Zur Vereinfachung des Procedere hat das Niedersächsische Finanzministerium für sog. `Kleinspenden´ eine Regelung erlassen, die wie folgt lautet:
Für Zuwendungen (Spenden) bis 200 Euro ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es reichen in diesen Fällen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes aus.
Wichtig: Auf dem Beleg muss unbedingt vermerkt sein, dass es sich um eine `Spende´ handelt.
Für Spendenbeträge über 200 Euro (bzw. bei Barspenden) stellen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne eine Spendenbescheinigung aus. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an unseren Rechnungsführer.
Ihr Ansprechpartner:
Paul-Otto Wolf
-Rechnungsführer-
Tel.: 0421-237057
Email: cpowolf@gmail.com
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