Tierschutzverein Lilienthal, Worpswede und Grasberg e.V.


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Termin 11. März 2009

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TIPS UND HINWEISE DES DEUTSCHEN TIERSCHUTZBUNDES
Wir geben an dieser Stelle Tips und Hinweise der Dachorganisation unseres Vereins zu bedenken und freuen uns auf Ihr Interesse und auf Ihr Verständnis.

Der 11. März 2009 - ein wichtiger Termin


Seit 11. März 2009 gilt ein EU-weites Tierversuchsverbot für die Giftigkeitsprüfung von Substanzen, die in Kosmetika verwendet werden sollen, in Kraft. Auch wenn dies ein großartiger Sieg für die Tierschützer ist, so bleiben doch einige Schlupflöcher.

Seit über 30 Jahren kämpft der Deutsche Tierschutzbund gegen Tierversuche in der Kosmetik. 1980 erstellte er, als erste Tierschutzorganisation weltweit, die erste Kosmetik-Positivliste. Auch auf europäischer Ebene setzte er sich mit seinen Partnerorganisationen immer wieder für ein konsequentes Verbot ein. 2003 gelang es dann endlich in einer EU-Richtlinie (2003/15/EG) ein Verbot für Tierversuche im Bereich Kosmetik zu verankern, das stufenweise greift.

Verbot seit September 2004:
Für die Prüfung von fertigen Kosmetikprodukten, wie Lippenstifte, Shampoos oder Cremes, sind innerhalb der EU Tierversuche nicht mehr erlaubt.

Verbote ab 11. März 2009:

EU-weites Tierversuchsverbot für die Giftigkeitsprüfung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie Tenside, Farbstoffe oder Konservierungsmittel
Vermarktungsverbot für Kosmetika, die in Drittländern, wie Japan oder den USA, in Tierversuchen getestet wurden. Die einzelnen Inhaltsstoffe, die eingesetzt wurden, dürfen bei diesen importieren Produkten jedoch weiterhin bis mindestens 11. März 2013 an Tieren getestet sein.


Leider garantiert das neue Tierversuchsverbot nicht, dass in der EU keine neu in Tierversuchen getesteten Inhaltsstoffe in Kosmetika landen. So können Inhaltsstoffe weiterhin für die Marktzulassung an Tieren getestet werden, wenn sie auch in anderen Produkten, wie Reinigungsmittel oder Farben, eingesetzt werden. Diese rechtliche Grauzone kann wohl erst dann aufgehoben werden, wenn tierversuchsfreie Testverfahren für alle Bereiche der Giftigkeitsprüfung von chemischen und natürlichen Stoffen anerkannt sind. Darüber hinaus ist auch noch offen, wie die Einhaltung der Verbote konkret kontrolliert werden soll.

Der Deutsche Tierschutzbund wird daher seine Kosmetik-Positivliste auch weiterhin führen. Hersteller in dieser Liste garantieren, daß sie keine Tierversuche durchführen und keine Inhaltsstoffe verwenden, die nach 1979 im Tierversuch getestet wurden.







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