Schutzgebühren
Wir möchten Ihnen hier erklären, was die Schutzgebühr ist und warum wir diese erheben.
Wir möchten Ihnen hier erklären, was die Schutzgebühr ist und warum wir diese erheben.
Die Schutzgebühr wird für die erforderlichen tierärztlichen Maßnahmen erhoben, die bei unseren Schützlingen durchgeführt wurden. Hierbei wird von uns nur ein Teil der Tierarztkosten berechnet.
Für jede unserer Fellnasen fallen folgende Grundkosten an:
Die Kosten für sonstige medizinische Behandlungen kommen natürlich noch hinzu, ebenso wie Kosten für Halsbänder, Leinen, Näpfe, Transportboxen, Hundeshampoos, Fahrten zum Tierarzt und in die Klinik etc. Vieles kann durch Sachspenden abgedeckt werden, aber längst nicht alles.
Katzen ............................ 130 € *
(geimpft, entwurmt, gechipt, kastriert)
Sollte ihr Tier zum Zeitpunkt der Vermittlung noch zu jung für eine Kastration sein, bekommen sie einen entsprechenden Behandlungsgutschein, mit dem sie die Behandlung bei einem unserer Vereinstierärzte durchführen lassen können.
ACHTUNG: Sollten Sie bei der Abholung der Katze kein eigenes geeignetes Transportmittel (Box, Korb o.ä.) mitbringen, stellt der Tierschutzverein gern leihweise eine Transportbox zur Verfügung. Leider sind wir gezwungen, dafür ein Pfand von 20 € zu verlangen, welches bei der Rückgabe der Box erstattet wird.
Ob ein Transportmittel geeignet ist oder nicht, entscheidet die/der vor Ort anwesende Ansprechpartner/in des Tierschutzvereins!
* evtl. Änderungen vorbehalten
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