Spenden
Wir freuen uns über jede, auch noch so kleine Spende. Die Bewohner des Tierheims und der Tierschutzverein sagen herzlichen Dank an alle Spender.
Wir freuen uns über jede, auch noch so kleine Spende. Die Bewohner des Tierheims und der Tierschutzverein sagen herzlichen Dank an alle Spender.
Es gibt viele Möglichkeiten sich für den Tierschutz zu engagieren, eine finanzielle Unterstützung für unsere Tiere ist natürlich immer willkommen, aber es gibt noch weitere Möglichkeiten.
1. Spenden über PayPal
Wenn sie bereits bei PayPal registriert sind, können sie hier direkt eine Überweisung durchführen.
2. Mitgliedschaft verschenken
Sie können zum Beispiel zum Geburtstag, Weihnachten, Jubiläen, usw. eine Mitgliedschaft im Tierschutzverein Lilienthal, Worpswede und Grasberg e.V. verschenken.
3. Spenden bei bestimmten Anlässen
Sie haben Geburtstag, feiern eine Hochzeit, ein besondere Fest oder ein Jubiläum und möchten statt Geschenke lieber eine Spende für den Tierschutz sammeln?
4. Patenschaft
Es gibt die Möglichkeit einer tierbezogenen und einer allgemeinen Tierpatenschaft. Bei einer tierbezogenen Patenschaft können Sie sich für ein spezielles Patenschatfstier entscheiden. Bei einer
allgemeinen Patenschaft kommt ihre Spende allen Patentieren zugute.
5. Testament für die Tiere
Viele Menschen möchten gerne über die eigene Lebenszeit hinaus Gutes tun und dabei ihre treuen Lebensbegleiter, die Tiere, besonders bedenken. Doch leider können Tiere nicht erben! Dennoch kann man für sein geliebtes Tier auch nach dem eigenen Tode sorgen. So kann man den Erben, einer Person oder einer Einrichtung wie dem Tierschutzverein eine Auflage erteilen, sich um das Tier zu kümmern. In der Auflage kann genau geregelt sein, wer sich um das Tier kümmert und was aus ihm wird.
6. Werden SIE Mitglied im Tierschutzverein
Kontakt
Spendenkonto
Kreissparkasse Rotenburg Osterholz
IBAN:
DE 98 2415 1235 0000 1192 22
BIC:
BRLADE21ROB
Spenden sind steuerlich absetzbar.
Gemeinnützigkeit anerkannt.
Spendenbescheinigung
Die Ausstellung einer Spendenbescheinigung erfolgt grundsätzlich durch unseren Schatzmeister.
Zur Vereinfachung des Procedere hat das Niedersächsische Finanzministerium für sog. "Kleinspenden" eine Regelung erlassen, die wie folgt lautet:
"Für Zuwendungen (Spenden) bis 200 Euro ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es reichen in diesen Fällen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes aus."
Wichtig:
Auf dem Beleg muss unbedingt vermerkt sein, dass es sich um eine "Spende" handelt.
Für Spendenbeträge über 200 Euro (bzw. bei Barspenden) stellen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne eine Spendenbescheinigung aus. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an unseren Schatzmeister.
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